Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Anhänger

Führerscheinregelung

Welchen Anhänger darf ich mit einem Führerschein der Klasse B fahren?

Mit einem Klasse B Führerschein dürfen Sie Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse ziehen. Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht dürfen Sie nur fahren, wenn die Summe des Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs und das Gesamtgewicht des Anhängers 3500 kg nicht übersteigen.

Welche Anhänger darf ich mit einem Führerschein Klasse BE früher Klasse 3 fahren?

Sie dürfen alle PKW Anhänger bis 3500 kg fahren.

Welche Anhänger darf ich mit einem Führerschein Klasse B96 fahren?

Ihr PKW-Anhänger und das gemeinsam gezogene Fahrzeug dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 4.250 kg haben. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf wie immer 3500 kg nicht Überschreiten.

Anmeldung

Welche Unterlagen benötige ich für Anmeldung eines PKW Anhängers?
  • Sie benätigen die Fahrzeugpapiere, also den Fahrzeugbrief und das COC. Diese bekommen Sie von uns nach dem Kauf.
  • Eine Versicherungsbestätigung bzw. die sogenannte EVB Nummer. Diese erhalten Sie von der Versicherung Ihrer Wahl. Meist reicht schon ein kurzer Anruf.
  • Ihren Personalausweis
  • Wenn eine 100 km/h Umrüstung erfolgt ist, die nicht ab Werk verbaut war, bekommen Sie noch eine Abnahmebestätigung von uns.
  • Firmen benätigen ggf. noch einen Auszug aus dem Handelsregister bzw. Vereine aus dem Vereinsregister
  • Sie können auch unseren Anmeldeservice nutzen, fragen Sie einfach bei uns an.

Tempolimits & 100 km/h

Wie schnell darf ich mit einem PKW-Anhänger fahren?

Innerorts gelten 50 km/h, außerorts 80 km/h, auf Autobahnen und Schnellstraßen 80 km/h oder 100 km/h, falls ihr Anhänger eine Zulassung dafür hat. Diese Regelungen gelten nur für Deutschland, bitte vor Abfahrt ins Ausland nochmal über die jeweilige Geschwindigkeitsbegrenzung informieren.

Wann darf ich mit meinem PKW-Anhänger 100 km/h fahren?

Damit Sie 100 km/h mit Ihrem PKW-Anhänger fahren dürfen, müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der für 100-km/h-Fahrten zugelassen werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab. Sie müssen das Leergewicht Ihres Zugfahrzeugs mit dem Faktor X multiplizieren. Folgender Faktor gilt je nach Typ des Anhängers:
 

  • 0,3 für ungebremste Anhänger
  • 1,1 für gebremste Anhänger mit Achsstoßdämpfern
  • 1,2 für gebremste Anhänger oder Wohnwagen mit Antischlingerkupplung und Achsstoßdämpfern
     

Wenn Sie das Leergewicht Ihres Zugfahrzeugs mit dem entsprechenden Faktor multipliziert haben, muss das Ergebnis höher als das Gesamtgewicht des PKW-Anhängers oder Caravans sein, den Sie auf 100 km/h zulassen möchten. Sollte der Wert geringer, als das Gesamtgewicht sein, bleibt noch die Möglichkeit den Anhänger auf das errechnete maximale Gewicht ablasten zu lassen. Achten Sie darüber hinaus auf die im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs angegebene maximale Anhängelast.

Bei einem Zugfahrzeug wäre das maximale Gesamtgewicht des Anhängers für eine 100 km/h Zulassung wie folgt: Ungebremster Anhänger:
2000 kg PKW Leergewicht x 0,3 = 600 kg maximales Gesamtgewicht des PKW Anhängers Gebremster Anhänger: 2000 kg PKW Leergewicht x 1,1 = 2200 kg maximales Gesamtgewicht des PKW Anhängers Gebremster Anhänger mit Antischlingerkupplung: 2000 kg PKW Leergewicht x 1,2 = 2400 kg maximales Gesamtgewicht des PKW Anhängers

Steuern

Muss ich für einen PKW-Anhänger Steuern bezahlen?

Auch PKW-Anhänger sind Steuerpflichtig, die Steuer berechnet sich immer nach dem Gesamtgewicht des Anhängers. Aktuell liegen die Steuern zwischen ca. 14,00 EUR für einen 400 kg Anhänger und 134,00 EUR für einen 3500 kg Anhänger.

Reifenluftdruck

Welchen Reifenluftdruck sollte mein Reifen haben?

Den richtigen Reifendruck finden Sie in nachfolgender Tabelle oder in der Betriebsanleitung Ihres Anhängers. Die Angaben gelten für den Reifenfülldruck bei Volllast in bar:
 

Reifentyp

Reifenfülldruck bei Vollast in bar

4.00-8

4,25

4.50-10

4,30

5.00-10

3,50

145/80 B10

3,00

145/80 R10

3,40

195/50 B10

6,00

195/55 R10C

6,25

155/70 R12C

6,25

225/55 R12C

5,30

135/80 R13

2,40

145 R13

2,60

145/70 R13

2,70

145/80 R13

2,80

155 R13

3,00

155 R13C 91 N

3,70

155 R13C 94 N

4,50

155/70 R13

3,10

155/80 R13

2,80

165 R13

2,50

165 R13C

4,50

175 R14

4,50

175/65 R14

3,75

175/70 R13

2,80

195/50 R13C

6,25

185 R14

3,75

185 R14C

4,50

185/60 R14

2,70

185/65 R14

2,90

195/70 R14C

4,50

195/65 R15

3,00

205/65 R17,5

9,00

TÜV

Wie oft muss ich mit einem Anhänger zum TÜV?

Für ungebremste Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht ist die erste Hauptuntersuchung nach 3 Jahren fällig, danach alle 2 Jahre. Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg bis 3500 kg müssen Sie zum ersten Mal nach 2 Jahren und danach auch alle 2 Jahre zur Prüfung.

Die fällige Hauptuntersuchung führt bei uns der TÜV durch, wir führen gerne den Kundendienst und eventuell anfallende Reparaturen aus. Melden Sie sich für eine Terminvereinbarung einfach telefonisch oder per Mail bei uns.

Ladungssicherung

Wie sollte ich meinen Anhänger richtig beladen?

Wie sollte ich meinen Anhänger richtig beladen?

Das Thema Ladungssicherung hängt immer von der transportierten Ware und den Möglichkeiten zur Sicherung der Ware, die Ihr Anhänger anbietet ab. Damit ist es ein sehr individuelles Thema und wir möchten Ihnen hier nur einige allgemeingültige Tipps geben:

  • Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.
  • Verteilen Sie wenn möglich die Ladung gleichmäßig
  • Achten Sie auf eine formschlüssige Verteilung, damit das Transportgut nicht verrutschen kann
  • Der Schwerpunkt der Ladung sollte möglichst zentral über der/den Achse/n liegen, Sie sollten zudem auf einen tiefen Schwerpunkt achten
  • Lassen Sie Ihre Ladung nicht über die Bordwand ragen oder
  • Sichern Sie das Transportgut immer gegen verrutschen, am besten mit einer Kombination aus Zurrgurten, Sperrstangen und Antirutschmatten
  • Achten Sie auf eine ausreichende Stützlast, der Anhänger sollte nie hecklastig beladen werden. Gleichzeitig darf die maximal zulässige Stützlast nicht überschritten werden. Als Hilfsmittel eignet sich eventuell eine Stützlastwaage - falls Sie sich unsicher sind.
Wie weit darf die Ladung überstehen und welche Maße müssen eingehalten werden?
  • Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein.
  • Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein.
Ab wann und wie muss ein überstand nach hinten richtig gekennzeichnet werden?

Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es wie folgt kenntlich zu machen:

  • eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
  • ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
  • einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
     

Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.

Wie muss ein seitlicher überstand gekennzeichnet werden?

Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch ein Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.

Wartung / Instandhaltung

Welche Arbeiten kann ich selbst durchführen?

Folgende Arbeiten an Ihrem Anhänger sollten Sie regelmäßig selbst durchführen:

  • Radschrauben auf festen Sitz überprüfen
  • Reifen auf ungleichmäßigen Verschleiß, Beschädigungen und Profiltiefe prüfen
  • Abreißseil auf Beschädigungen prüfen
  • Bewegliche Gleit- und Gelenkstellen sowie Schmiernippel schmieren (Meist ist in der Bedienungsanleitung ein Schmierplan vorhanden)
  • Kugelkupplung reinigen und fetten (Nicht bei Antischlingerkupplungen)
  • Handpumpe der Nothandpumpe mehrmals betätigen, um ein Festsetzen zu verhindern
Welche Arbeiten führt meine Fachwerkstatt durch?

Folgende Arbeiten müssen Sie von einer Fachwerkstatt durchführen lassen:

  • Prüfung, Einstellung und falls nötig Reparatur der Bremsanlage
  • Überprüfung der Funktionalität von Kugelkupplung und Stoßdämpfer
  • Radlagerspiel prüfen und ggfs. einstellen und fetten
  • Hydraulikleitungen wechseln