Allgemeine Geschäftsbedingungen & Widerrufsrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.

Angebot und Angaben über Preise und Lieferzeiten sind freibleibend. Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sowie Abbildungen sind annähernd und unverbindlich; Zwischenverkauf ist vorbehalten.

2. Lieferzeit

Falls eine Lieferzeit vereinbart oder erforderlich ist, sind die vom Lieferanten stehts unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Der Lieferant wird dem Käufer unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet. Findet eine solche nicht statt, gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen. Der Lieferant übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Voraussetzung der Einhaltung der Lieferzeit ist die Rechtzeitige Erfüllung der vom Käufer übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen und ggf. der Erbringung vereinbarter Sicherheiten. Im Übrigen ist der Käufer im Falle eines vom Lieferanten zu vertretenem Verzuge zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von Ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens drei Wochen tatenlos verstrichen ist.

3. Versand

Ist ein Versand der bestellten Wahre erforderlich, so erfolgt dieser ab Sitz des Lieferanten auf Rechnung und Eigenverantwortung des Käufers. Mangels besonderer Vereinbarung steht dem Lieferanten die Wahl des Transportunternehmens, sowie des Transportmittels frei. Die Eigenverantwortung geht auch dann mit der Absendung ab Sitz des Lieferanten auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Eigenverantwortung bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten, insbesondere Lagerspesen, hat der Käufer zu tragen. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist vom Lieferanten schriftlich übernommen worden.

4. Haftung für Mängel

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Anlieferung im Hinblick auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese Mängel dem Lieferanten unverzüglich, längstens aber innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Anlieferung schriftlich mitzuteilen. Offensichtliche Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht gemeldet wurden, werden vom Lieferanten nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Nicht offensichtliche Mängel, die sich erst im Laufe der Zeit zeigen, sind vom Käufer dem Lieferanten gegenüber unverzüglich nach Sichtbarkeit mitzuteilen. Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung an den Lieferanten kann nur mit dessen Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis des Lieferanten erfolgen, brauchen von diesem nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung. Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelmeldung eine Nacherfüllung in Form einer Neulieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung ist dem Lieferanten eine Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren. Das Vorliegen eines Mangels begründet folgende Rechte des Käufers; Der Käufer hat im Fall einer Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, vom Lieferanten Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mängelbehebung stattfinden, trifft hierbei der Lieferant nach eigenem billigem Ermessen. Darüber hinaus hat der Lieferant das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuchs eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl in Bezug auf Art und Weise und innerhalb einer angemessenen Frist, vorzunehmen. Erst wenn auch diese wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Käufer kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu. Bei Verträgen mit privaten Käufern beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen zwei Jahre, für gebrauchte Sachen ein Jahr seit Auslieferung. Der Käufer hat nach Ablauf von sechs Monaten seit Auslieferung zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat. Bei Unternehmen im Sinne des Gesetzes beträgt die Gewährleistungsfrist für neue und gebrauchte Sachen ein Jahr seit Auslieferung und der Käufer muss in jedem Falle beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.

5. Haftung für Pflichtverletzung des Lieferanten im Übrigen

Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung, sowie andere in diesen Bestimmungen getroffenen speziellen Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung des Lieferanten Folgendes:

Der Käufer hat dem Lieferanten zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungspflicht zu gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen. Schadensersatz kann der Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Lieferanten geltend machen. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Ist der Käufer für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzugs des Käufers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

6. Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantien

Der Lieferant übernimmt bei bestellten und nicht sofort lieferbaren Artikeln keinerlei Beschaffungsrisiko. Die Übernahme von Garantien ist ausgeschlossen, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer geschlossen.

7. Preise

Die Preisberechnung erfolgt ab Sitz des Lieferanten in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

8. Zahlungsbedingungen

Sämtliche Rechnungen des Lieferanten sind netto Kasse zu bezahlen. Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Bei Überschreitung des Zahlungsziels und nach erfolgter Mahnung sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatzes der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 7,5% auf den Rechnungsbetrag zu zahlen. Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen ggf. bestehender Gegenansprüche des Käufers ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderung ausgeschlossen. Sämtliche Forderungen des Lieferanten gegen den Kunden, egal aus welchem Rechtsverhältnis, sind sofort zur Zahlung fällig, wenn ein Sachverhalt verwirklicht wird, der gem. gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen des Lieferanten zum Rücktritt berechtigen.

9. Eigentumsvorbehalt

Jede vom Lieferanten gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum, bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, etwa durch Verkauf, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Schenkung, Gebrauchsüberlassung o.ä. durch den Käufer ist keinesfalls gestattet. Sollte der Käufer eine vertragswidrige Verfügung über den Kaufgegenstand vorgenommen haben, so tritt der bezahlte oder noch zu zahlende Kaufpreis oder anderweitige erhaltene oder zu erhaltene Leistungen des Erwerbers an die Stelle der Ware. Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an den Lieferanten ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Der Käufer ist nicht ermächtigt, diese Forderung einzuziehen. Im Rahmen der Abtretung hat der Käufer bei der Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Erwerber mitzuwirken und diesen zu veranlassen. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut vertragswidrig und daher unzulässig. Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Käufers zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Käufer ist der Lieferant sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die vom Lieferanten gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt. Die Geltendmachung der Rechte des Lieferanten aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung des Lieferanten gegen den Käufer angerechnet.

10. Rücktrittsrecht des Lieferanten

Der Lieferant ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich entgegen der vor Vertragsabschluß bestehenden Annahme ergibt, dass der Käufer nicht Kreditwürdig ist. Eine Kreditwürdigkeit ohne weiteres kann in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Käufer oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuchs beim Käufer angenommen werden. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen Lieferant und Käufer handelt, ebenso, wenn sich herausstellt, dass der Käufer unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind und letztlich auch, wenn die unter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, soweit der Lieferant sein Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort wird der Sitz des Lieferanten vereinbart. Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Käufer Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Sitz des Lieferanten ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten. In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitender Lieferung, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Mietbedingungen für das Wohnmobil

Mietbedingungen

A. Abschluss des Mietvertrags

1. Sie können Ihr Wohnmobil persönlich, schriftlich oder telefonisch buchen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des

Mietvertrages verbindlich an.

2. Der Mietvertrag kommt mit Zugang des schriftlichen Mietvertrages/Rechnung zustande.

B. Leistungen

1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Angaben im Mietvertrag verbindlich.

2. Unsere Preise schließen ein:

a) ab einer Mietdauer von 14 Tagen alle gefahrenen Kilometer, sonst 300 km/Tag inklusive (pro Mehrkilometer werden 0,40 € berechnet)

b) Kfz-Vollkasko (Selbstbeteiligung je Schadensfall 600,-- € für Wohnmobile)

c) Kosten für Verschleißreparaturen und fällige Wartung

Nicht eingeschlossen im Mietpreis sind:

  • Wäsche, zum teil Küchenausstattung, Verbrauchsmaterial

  • Ihre An- und Abreise, die vom jeweiligen Konsulat berechneten Pass-/Visa- Gebühren

  • Versicherungen für Gegenstände, die Sie im und am Wohnmobil lassen

  • Verpflegung und Nebenkosten, eventuelle Kosten für einen zusätzlichen Versicherungsschutz

C. Reise-Versicherungen

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist in Ihrem Mietpreis ebenfalls nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche

Versicherung vor der Buchung abzuschließen.

D. Bezahlung

Innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Eingangsbestätigung überweisen Sie uns bitte die darin ausgewiesene Anzahlung.

Mietvertrag und Rücktritt (siehe H.1.).

Eine Kaution in Höhe von 500,-- € für Wohnmobile in bar ist an die Übergabestelle zu zahlen. Sie wird bei ordnungsgemäßer

Rückgabe erstattet. Ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises ist die Aushändigung der Mietunterlagen nicht möglich.

E. Übergabe und Rücknahme

1. Übergabezeit am Abholtag von 15.00 bis 18.00 Uhr. Rückgabezeit am Rückgabetag von 8.00 bis 10.30 Uhr.

2. Bei Fahrzeugübergabe ist ein Übergabeprotokoll von Ihnen zu unterzeichnen. Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennen Sie den

vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeuges an.

3. Sie verpflichten sich, uns das Fahrzeug termingerecht und gereinigt (vertragsgemäßer Zustand) an der im Übergabeprotokoll genannten

Vermietungsstelle wieder zur Verfügung zu stellen.

4. Wenn Sie Ihre Reise während der Mietzeit verlängern wollen, wenden Sie sich bitte an unsere Vermietungsstelle. Eine solche

Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Reisemobil verfügbar ist.

5. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs sind Sie zum Schadensersatz verpflichtet, und zwar pro angefangene Stunde 25,-- €; ab

4,5 Stunden der doppelte Mietpreis je Verspätungstag. 180,-- € berechnen wir Ihnen, wenn beiRückgabe die Toilette nicht geleert und gereinigt ist. 120,-- € für fehlende Innenreinigung. Für beschädigte/fehlende Gegenstände ist Ersatz zu leisten. Die Mitnahme von Haustieren auf Anfrage. Rauchen in den Wohnmobilen ist nicht gestattet. Nichtbeachtung: Mitnahme von Haustieren ohne Absprache und Rauchverbot berechnen wir mit € 250,--.

6. Bei einer abgesprochenen Mitnahme von Haustieren ist zu beachten, dass das Fahrzeug am Abgabetag Tierhaar- und geruchsfrei sein

muss!

7. Der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, bleibt Ihnen unbenommen.

F. Besondere Obliegenheiten des Mieters

1. Das Fahrzeug darf nur von Ihnen selbst, dem/n im Mietvertrag angegebenen Fahrer/in gefahren werden, sofern der jeweilige Fahrzeug-

führer mindestens 21 Jahre alt und seit mindestens einem Jahr im Besitz einer für die Fahrzeugklasse gültigen Fahrerlaubnis ist.

2. Es ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden

a) zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests

b) zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen

c) zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind

d) zur Weitervermietung oder Verleihung

3. Fahrten in außereuropäische Länder sind nur mit unserer Zustimmung zulässig.

4. Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen von Ihnen bis zum

Preis von 100,-- € ohne Nachfrage in Auftrag gegeben werden. Sofern die Summe 100,-- € übersteigt, dürfen Reparaturen nur mit

Einwilligung in Auftrag gegeben werden. Die insoweit angefallenen bzw. genehmigten Reparaturkosten erstattet das Serviceunternehmen

ANHÄNGER-POHLMANN GBR gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern Sie nicht für den Schaden haften (siehe G.2.).

5. Verkehrsunfälle, an denen das Mietfahrzeug beteiligt ist, sind polizeilich aufnehmen zu lassen und uns unverzüglich zu melden.

Behördliche Maßnahmen (z.B. Beschlagnahme, Strafverfahren) sind uns ebenfalls unverzüglich zu melden. Der Mieter ist unverzüglich dazu verpflichtet uns alle betrefenden Angaben zum Unfallhergang mitzuteilen.

verpflichtet, uns alle den Unfallhergang betreffenden Angaben unverzüglich mitzuteilen.

6. Sonstige Beschädigung oder besondere Vorkommnisse, die in Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind bei der Rückgabe

mitzuteilen.

G. Haftung

1. Haftung für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch die

Versicherung nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässig-

keit. Bei Nichterfüllung und Verzug haften wir auch bei einfachem Verschulden, jedoch nur bis zur Höhe des einfachen Mietpreises. Alle

weitergehenden Ansprüche, auch gegen Mitarbeiter, sind ausgeschlossen.

2. Haftung des Mieters:

a) Sie haften bei von Ihnen verschuldeten Unfallschäden beschränkt auf den Selbstbeteiligungsbetrag für Vollkasko-Versicherung (siehe

B.2.). Solange die Schuldfrage ungeklärt ist, sind wir berechtigt, von der Kaution einen Teilbetrag bis zur Höhe Ihrer Selbstbeteiligung

(500,-- €) zurückzuhalten.

b) Sie haften unbeschränkt, sofern Sie den Schaden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit herbeigeführt haben oder der Schaden durch

alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Wenn sie Unfallflucht begehen, haften Sie ebenfalls unbeschränkt.

c) Sie haften im Übrigen für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu verbotenem Zweck, durch

das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind. (siehe F).

H. Umbuchung und Rücktritt durch den Mieter

1. Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Reservierungsbestätigung des Vermieters zustande. Der Kunde erklärt die

Reservierungsannahme durch Zahlung von 50% der Gesamtkosten.

Bei Rücktritt vom Vertrag bis zu 45 Tagen vor vereinbartem Reiseantritt ist 35% bis zu 30 Tagen 40% des vereinbarten Mietzinses als

Schadensersatz zu leisten. Bei kurzfristigerem Rücktritt, weniger als 30 Tagen, ist 50% des zu erwartenden Mietzinses immer zu zahlen.

Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens durch den Vermieter oder Mieter bleibt vorbehalten. Der Vermieter regt an, dass

der Mieter gegen unverschuldeten Reiserücktritt eine Reiserücktrittsversicherung abschließt.

2. Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt von Ihnen übernommen, sind Sie ebenfalls verpflichtet, pauschalierten

Schadensersatz in Höhe von 50% des Mietpreises zu entrichten. Wir sind berechtigt, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten; ggf.

verringert ein anderweitig erzielter Mietpreis Ihre Schadensersatzverpflichtung.

3. Gestellung eines Ersatzmieters an Ihrer Stelle ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich.

4. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur in wesentlich geringer Höhe entstanden ist.

I. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

Für die Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie und Ihre Mitreisenden selbst verantwortlich. Alle Kosten

und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Bestimmungen erwachsen können, gehen zu Ihren Lasten.